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Seit 1. Februar ist schweizweit das revidierte Jagdgesetz mit der angepassten Jagdverordnung in Kraft. Davon betroffen ist unter anderem der Biber. Dieser soll weiterhin als «letztes Mittel» geschossen werden dürfen, nur die Voraussetzungen dafür sind klarer definiert.
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Klarere Regeln für Abschüsse von Bibern