Kriterien sind erfüllt: Kanton erlässt Abschussbewilligung für einen Wolf | W&O

19.09.2022

Kriterien sind erfüllt: Kanton erlässt Abschussbewilligung für einen Wolf

Auf einer Alp der Gemeinde Flums wurden in diesem Sommer zehn Schafe in einer geschützten Herde von zwei Wölfen gerissen.

Von PD
aktualisiert am 28.02.2023
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Auf zwei Schafalpen auf Gemeindegebiet von Flums wurden im laufenden Alpsommer 15 Schafe durch Wolfsangriffe getötet oder mussten schwer verletzt getötet werden. Auf einer der beiden Alpen, die durch Herdenschutzhunde geschützt ist, rissen die Wölfe zehn Schafe.

Tiere konnten genetisch nachgewiesen werden

Damit sind gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung die Kriterien für einen Wolfsabschuss erfüllt, schreibt das Volkswirtschaftsdepartement in einer Mitteilung. Die Schäden wurden mutmasslich durch zwei Wölfe verursacht, die bereits in den Vorjahren in diesem Gebiet genetisch nachgewiesen wurden. Es handelt sich dabei um ein weibliches und ein männliches Tier.

Wolfsmonitoring ergab keinen Nachweis auf Jungwölfe

Die bestätigte Präsenz eines Wolfweibchens setzt eine sorgfältige Prüfung einer allfälligen Rudelbildung voraus, bevor die Abschussbewilligung erteilt werden kann. Der Nachweis einer Reproduktion erfolgt bei Wölfen typischerweise in den Monaten Juli und August. Das Wolfsmonitoring im Gebiet ergab keine Nachweise von Jungwölfen. Die bekannte Wölfin wurde seit August 2017 im südlichen Sarganserland nachgewiesen. Dieses Jahr hielt sie sich mehrfach auf dem Gemeindegebiet von Flums auf. In diesem Zeitraum war diese Wölfin nicht an einer Reproduktion beteiligt. Um weitere Schäden zu verhindern, verfügt der Kanton deshalb den Abschuss eines Einzelwolfs. Die Abschussbewilligung gilt ab sofort für eine Dauer von 60 Tagen.