In den Sommermonaten Juni bis September dürfen Gastronomiebetriebe ihre Aussenwirtschaften bis 1 Uhr geöffnet halten. Musik im Freien ist bis 22 Uhr erlaubt, wobei die Lautstärke 70 Dezibel nicht überschreiten darf.
Die Erfahrungen aus den Jahren 2024 und 2025 waren durchwegs positiv: Die Gastronomiebetriebe verzeichneten höhere Umsätze, das Nachtleben wurde belebt und es gingen keine Lärmklagen ein. Auch die Stadtverwaltung bewertet den Versuch als Erfolg, heisst es in einer Medienmitteilung der Stadt
Lärmschutzreglement wird angepasst
Mit der definitiven Einführung wird das Lärmschutzreglement angepasst. Die bisherige Übergangsbestimmung (Art. 8bis) entfällt, und die Regelung wird in den regulären Artikel 8 integriert. Während des Buchserfestes gelten die mediterranen Nächte nicht; die Bewilligung für das Buchserfest hat Vorrang. Neu wird die Stadtkanzlei für die Bewilligungen zuständig sein. Die Betriebe erhalten einen Anhang zum Gastwirtschaftspatent, der alle relevanten Regeln enthält.
Das angepasste Lärmschutzreglement tritt vorbehaltlich des fakultativen Referendums am 6. Februar 2026 in Kraft. Der Nachtrag wird vom 6. Januar bis 5. Februar 2026 dem Referendum unterstellt.
Lärmschutzreglement wird angepasst: Mediterrane Nächte werden definitiv eingeführt