Lichterlöschen bei der Mons Solar AG: Die Gesellschaft ist überschuldet, es bestehen erhebliche Verbindlichkeiten gegenüber Dritten und staatlichen Stellen. Unabhängig der Restrukturierung und dem Abbau von Stellen im Jahr 2024 habe sich die Auftrags- und Umsatzlage im laufenden Jahr weiter verschlechtert, heisst es in einer Medienmitteilung. Löhne konnten im Juli 2025 und können im laufenden Monat nicht mehr bezahlt werden. Die kürzliche Sistierung des Kontokorrentkredits durch die Hausbank verschärfte die Situation.
Sanierung ausgeschlossen
Der Verwaltungsrat ist auf den Zeitpunkt der GV vom 11. August hin geschlossen zurückgetreten, ohne eine Nachfolge zu haben. Ein vom Präsidenten und einem weiteren VR-Mitglied gleichentags eingereichtes Gesuch um provisorische Nachlassstundung sowie das Dokument, auf welchem dieses beruht, wurden weder vom Gesamt-VR noch der Geschäftsleitung genehmigt. Die verbleibende Geschäftsführung habe erst am 13. August die dem Gericht eingereichten Unterlagen erhalten, heisst es in einem Statement von Mons Solar. Die Geschäftsführung stellte fest, dass das Stundungsgesuch weder ein Sanierungskonzept noch konkrete Massnahmen enthielt. Weder der Richterin noch einem angeblich involvierten Investor war daraus ersichtlich, wie eine Sanierung erfolgen könnte.
Geschäftsführung und Eigentümer hätten daraufhin intensiv den Kontakt zum genannten angeblich interessierten Investor gesucht, um dessen Absichten zu erfahren. Dieser stellte am Montag anlässlich einer ausführlichen Besprechung klar, dass kein Sanierungskonzept vorliege, dass er nie eine Investition beabsichtigt habe und eine solche in Anbetracht der Lage des Unternehmens auch nicht in Frage komme. Der Unternehmer wäre höchstens an der Übernahme einzelner Mitarbeitenden und Vermögenswerte interessiert.
Im Schreiben hält die Geschäftsleitung weiter fest:
Das Verhalten des bisherigen Verwaltungsrats erscheint widersprüchlich, planlos und nicht nachvollziehbar.
Mitarbeitende im Unklaren gelassen
Hinzu komme, dass bereits zuvor wesentliche Schritte unterlassen wurden – etwa die Ausarbeitung und Vorlage eines Sanierungskonzepts gegenüber der Bank, die deshalb den Kredit sperrte. Anstatt Lösungen zu erarbeiten, verkaufte der Verwaltungsrat Fahrzeuge, stellte Verkäufer frei und liess die Mitarbeitenden im Unklaren.

Die mehrfachen Hinweise von Anwälten, Steuerexperten und Revisoren seien seit mehreren Monaten unbeachtet geblieben. Damit habe der Verwaltungsrat nicht nur seine Pflichten vernachlässigt, sondern auch den Handlungsspielraum des Unternehmens zusätzlich eingeschränkt. Nachdem die Geschäftsführung infolge Rücktritts des Gesamt-Verwaltungsrats in der Pflicht sei, komme diese nach sorgfältiger Prüfung zum Schluss, dass eine Rettung des Unternehmens ausgeschlossen ist und eine Nachlassstundung daher keinen Sinn macht.
Die Geschäftsführung hat daher am 19. August das Nachlassstundungsgesuch beim Gericht zurückgezogen und die Konkurseröffnung beantragt. Die Eröffnung des Konkurses entspricht auch dem Antrag der Revisionsstelle, die bereits am 10. Juli 2025 wegen Überschuldung die Bilanz beim Gericht deponiert hatte.
Abschliessend heisst es in der Mitteilung: «Geschäftsführung und Eigentümer bedauern die aktuelle Situation ausserordentlich und bemühen sich nach Kräften mit allen beteiligten Stellen, betroffene Mitarbeiter, Kunden und Partner zu unterstützen.»
Mons Solar hat das Konkursverfahren eingeleitet