Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St.Gallen (AREG) hatte den Sondernutzungsplan bereits mit Verfügung vom 11. Februar 2026 genehmigt. Diese Genehmigung wurde den betroffenen Grundeigentümerinnen eröffnet. Vorausgesetzt, es wird kein Rechtsmittel gegen die entsprechende Verfügung der Stadt Buchs ergriffen, erlangt der Plan damit Rechtskraft. Mit dem nun festgelegten Invollzugsetzungsdatum kann die Umsetzung der Planung beginnen.
Nächster Schritt für Café Rhyner und Parkhof: Sondernutzungsplan per Juni vollzogen