Neue Vereinbarung für den Rheintaler Binnenkanal liegt in Sennwald 40 Tage auf | W&O

04.01.2022

Neue Vereinbarung für den Rheintaler Binnenkanal liegt in Sennwald 40 Tage auf

Die zwölf Gemeinden des Zweckverbandes Rheintaler Binnenkanal haben die überarbeitete Zweckverbandsvereinbarung genehmigt. Sie wird ab 6. Januar in den beteiligten Gemeinden dem fakultativen Referendum unterstellt.

Von armando.bianco
aktualisiert am 28.02.2023
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Zu den zwölf betroffenen Gemeinden gehört auch Sennwald. In den letzten zwei Jahren wurde die 20-jährige Zweckverbandsvereinbarung überarbeitet. Nun liegt die neue Vereinbarung vor, die den aktuellen rechtlichen Gegebenheiten entspreche und die Zusammenarbeit unter den Gemeinden klar regelt. Das geht aus einer Medienmitteilung hervor.

Der Gemeinderat Sennwald hat zugestimmt

Sämtliche Stadt- und Gemeinderäte der Verbandsgemeinden haben der überarbeiteten Fassung zugestimmt, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Die öffentliche Auflage für das fakultative Referendum findet zeitlich koordiniert in allen Zweckverbandsgemeinden statt. Die neue Vereinbarung kann auf den entsprechenden Gemeinderats- und Stadtkanzleien eingesehen oder von der Seite www.publikationen.sg.ch heruntergeladen werden. Die Referendumsfrist dauert in Diepoldsau, Oberriet, Rebstein und Rüthi sie 30 Tage und somit bis zum 4. Februar. In Sennwald, Altstätten, Au, Balgach, Berneck, Marbach, St. Margrethen und Widnau dauert die Referendumsfrist 40 Tage bzw. bis zum 14. Februar. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der entsprechenden Frist bei der Gemeinde- bzw. Stadtkanzlei einzureichen. Die alte Zweckverbandsvereinbarung stammt aus dem Jahr 2000.