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AnmeldenDas Kantonsgericht ist von der Schuldfähigkeit eines notorischen Diebes nicht überzeugt. Es entschied sich dafür, den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen, um ein forensisch-psychiatrisches Gutachten einzuholen.
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Notorischer Dieb landet vor Gericht: Gutachten muss nun Schuldfähigkeit abklären