Es ist eine Idee, die so simpel wie bestechend ist: Der Staat ist seinen Bürgerinnen und Bürgern Rechenschaft schuldig. Wer Einblick in amtliche Dokumente verlangt, soll ihn deshalb grundsätzlich erhalten, ohne das eigene Interesse daran begründen zu müssen.
Auf Bundesebene gibt es seit 2006 ein Öffentlichkeitsgesetz. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden kennt eine solche Regelung schon seit 1996. Der Kanton St.Gallen führte das Gesetz im ...
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Öffentlichkeitsgesetz: St.Galler Gemeinden schneiden schlecht ab