«‹Keine Zweiklassengesellschaft›: Beschwerde gegen Stadt eingereicht», Ausgabe vom 7. Juli
Es war Zufall, aber doch irgendwie bezeichnend. Im März wurde vom Schweizer Volk mit grossem Mehr der Gegenvorschlag zur Bargeldinitiative angenommen. Und just um dieselbe Zeit gab die Gemeinde Buchs bekannt, dass die Gebühren für öffentliche Parkplätze nur noch bargeldlos mit Handy bezahlt werden können.
Es ist also nicht irgendein Privater, sondern ausgerechnet eine Gemeinde, als unterste Ebene des Staates. Statt Bargeld also der Griff zum Handy, was ja heutzutage für viele kein Problem ist. Nachdem man neu in unserem Kanton auch für die Steuererklärung beziehungsweise für das Login ein Handy braucht, warum nicht auch fürs Parkieren? Dumm ist nur, wenn man – wie bei mir bereits passiert – beim Parkieren in Buchs merkt, dass man zwar den Einkaufszettel samt Geld und Kreditkarte dabei hat, aber das Handy zu Hause am Ladegerät hängt. Was tun? Sofort umkehren oder halt das Risiko einer Parkbusse eingehen?
Höchst interessant und erhellend ist nun die Begründung des Kantons für die Ablehnung einer Beschwerde aus der Bürgerschaft. Der Kanton hält fest, dass tatsächlich der Leistungserbringer – hier also konkret die Gemeinde Buchs – keine Bevölkerungsgruppe direkt oder indirekt diskriminieren darf, indem er ihr den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen erschwert. Die Gemeinde Buchs tue dies aber nicht, weil es ja neben den diskriminierenden offiziellen Parkplätzen noch private, nicht diskriminierende Alternativen gäbe!
Im Klartext: Die Migros und andere Private retten also mit ihren Parkplätzen die Stadt Buchs vor einem kantonalen Rüffel wegen Diskriminierung bestimmter Personengruppen! Mit anderen Worten: Die Stadt Buchs darf diskriminieren, weil es ja Private gibt, die das nicht tun! – Diese Argumentation des Justiz- und Polizeidepartements ist doch sehr speziell und gewöhnungsbedürftig.
Josef Dudli, Bogenstrasse 3, 9470 Werdenberg
Parkplätze in Buchs: Seltsame Argumentation des Kantons