Pilotversuch für «mediterrane Nächte»: Gartenbeiz bis 1 Uhr | W&O

Buchs 16.02.2024

Pilotversuch für «mediterrane Nächte»: Gartenbeiz bis 1 Uhr

Dieses und nächstes Jahr soll es an Wochenenden von Juni bis September möglich sein, Aussenrestaurationen bis 1 Uhr zu betreiben. Angeregt wurde dies vom Gastroverein Buchs.

Von AB/PD
aktualisiert am 16.02.2024

Den Pilotversuch mit dem Titel «Mediterrane Nächte – verlängerte Öffnungszeiten für bewirtschaftete Aussenflächen» hat der Gastroverein Buchs dem Stadtrat unterbreitet.

Wie der Stadtrat in einer Medienmitteilung festhält, unterstützt die Behörde das Vorhaben grundsätzlich. Diesen und nächsten Sommer soll ermittelt werden, ob und mit welchen begleitenden Massnahmen eine entsprechende Lockerung der heutigen Bewilligungspraxis in Zukunft etabliert werden kann.

In der Mitteilung wird auch betont: «Mit klaren Rahmenbedingungen soll das Ruhebedürfnis der Anwohnerschaft sichergestellt und gleichzeitig den Bedürfnissen der Gastronomie Rechnung getragen werden.»

Dialog suchen, erste Fazit ziehen

Die Bauverwaltung der Stadt werde gerne Rückmeldungen aus der Bevölkerung entgegennehmen, sodass bei Problemen der Dialog gesucht werden kann. Nach dem ersten Versuchsjahr wird ein Zwischenfazit gezogen und die Versuchsanordnung allenfalls angepasst, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Nach dem zweiten Versuchsjahr wird der Stadtrat aufgrund der Erfahrungen über die Zukunft des Pilotversuchs «Mediterrane Nächte» entscheiden.

Die einen werden sich darüber freuen, die anderen weniger, so wie es meistens ist, wenn es um Veränderungen im Nachtleben geht. In Buchs befinden sich die Bars und Gastrobetriebe, welche auch abends Menschen anziehen, in erster Linie an der Bahnhofstrasse und in Richtung Werdenbergersee.

Referendumsfrist läuft bis am 29. März

Zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen für eine Versuchsanordnung wurde ein Nachtrag zum Lärmschutzreglement verabschiedet. In Art. 8 bis heisst es: «Übergangsbestimmung. Die zuständige Amtsstelle kann für die Monate Juni bis September der Jahre 2024 und 2025 auf Gesuch hin von Art. 8 abweichende Bewilligungen erteilen.»

Darauf basierend, können interessierte Gastrobetriebe dann ein entsprechendes Gesuch zur Anpassung der Öffnungszeiten gemäss diesem Nachtrag einreichen. Der Nachtrag ist vom 19. Februar bis am 29. März dem fakultativen Referendum unterstellt. Für ein Referendumsbegehren braucht es 320 gültige Unterschriften.