Vor einem Jahrhundert war St. Gallen finanzpolitisch seiner Zeit voraus. Am 17. Juni 1929 verankerte der Kanton als weltweit erste Gebietskörperschaft eine rechtsverbindliche Schuldenbremse. Diese Pionierleistung soll nicht einfach unbemerkt verstreichen. Das findet zumindest FDP-Kantonsrat Christian Lippuner aus Grabs. Er wollte in einem Vorstoss, den er mit zwei Parteikollegen eingereicht hat, von der Regierung wissen, wie sie das Jubiläum würdigen will. Nun liegt die Antwort der Regierung vor.
Sie betont, dass die Schuldenbremse ein bedeutendes und bewährtes Instrument der St. Galler Finanzpolitik sei. Sie habe wesentlich dazu beigetragen, dass der Kantonshaushalt solid positioniert ist und die Verschuldung im Quervergleich traditionell tief gehalten werden konnte. Doch wie funktioniert die Schuldenbremse überhaupt?
Die Grundidee ist einfach: Der Kanton soll seine Ausgaben mit seinen Einnahmen decken. Zeichnet sich ein Defizit ab, ist es notwendig, entweder den Aufwand zu reduzieren oder den Ertrag zu erhöhen. Oder etwas einfacher: Schreibt der Kanton rote Zahlen, braucht’s entweder ein Sparpaket oder eine Steuererhöhung. Weil das bisher gut funktioniert, wie nicht nur Christian Lippuner, sondern auch der Regierungsrat findet, soll die Schuldenbremse als «wichtiges finanzpolitisches Instrument» auch in Zukunft eine entscheidende Rolle spielen.
Das Jubiläum im Jahr 2029 mit einer Feier zu begehen, wie dies Lippuner angeregt hat, will die Regierung jedoch nicht. Ein Festakt, eine spezifische Publikation oder anderweitige Massnahmen seien nicht geplant.
Keine Sympathie für FDP-Abstimmungswerbung
Keine Sympathien hegt die Regierung für die Idee die Schuldenbremse mit einer Verwaltungsbremse zu ergänzen. Lippuner und seine FDP-Kollegen haben diesen Vorschlag, mit dem der Personalaufbau in der Verwaltung begrenzt werden soll, wohl nicht ganz zufällig in ihrem Vorstoss zur Schuldenbremse untergebracht. Eine Allianz aus vorwiegend Jungfreisinnigen sammelt aktuell Unterschriften für eine entsprechende Initiative auf Bundesebene.
Ein ähnliches System im Kanton St. Gallen anzuwenden und den Anstieg der Personalausgaben des Kantons an den Medianlohn zu knüpfen, erachtet die Regierung aber als wenig sinnvoll. Die Schuldenbremse habe sich bewährt. Weitergehende Vorgaben seien nicht notwendig. Der Kantonsrat habe mit der Personalaufwandsteuerung bereits die Möglichkeit, Einfluss auf die Entwicklung der Kantonsverwaltung zu nehmen. Das sei ausreichend.
Pionierleistung ja, aber kein Fest für die St.Galler Erfindung der Schuldenbremse