Prämienverbilligung kann im Kanton bereits beantragt werden | W&O

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Prämienverbilligung kann im Kanton bereits beantragt werden

Die Anmeldefrist für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) wird verlängert. Eine Anmeldung ist ab jetzt möglich.

Von pd/ann
aktualisiert vor 2 Stunden

Rund 45’000 Personen haben im Kanton St. Gallen im kommenden Jahr voraussichtlich Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung (IPV). Sie erhalten bis Dezember ein Einladungsschreiben. Wie die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA) in einer Mitteilung schreibt, können sie neuerdings bereits jetzt ihre Anmeldung abschicken und ab Januar 2027 vom IPV-Anspruch profitieren.

Die vorgezogene und damit verlängerte Anmeldefrist für die IPV ermögliche es den Krankenversicherungen, die Verbilligung bereits ab Januar 2027 den Krankenkassenprämien gutzuschreiben, heisst es weiter. Der St. Galler Regierungsrat lege in der ersten Dezemberhälfte alle Rahmenbedingungen fest. Danach würden die IPV-Verfügungen 2027 mit den finalen Eckwerten den Kundinnen und Kunden zugestellt.

Anmeldung ist bis 31. März möglich

Allen, die keine Post von der SVA St. Gallen erhalten, steht auf deren Webseite unter www.svasg.ch/ipv ein Online-Formular zur Verfügung, das eine einfache Anmeldemöglichkeit bietet. Nebst weiteren Informationen und Erklärvideos gibt es auf der Webseite einen Rechner, um den mutmasslichen Anspruch zu prüfen.

Wichtig sei, dass für einen ganzjährigen Anspruch die Anmeldungen bis am 31. März 2027 eingereicht werden müssen. Bei Anträgen, die danach eintreffen, werde die allfällige Prämienverbilligung erst ab dem Monat der Anmeldung berechnet.