Das Telefon klingelt, ein Versicherungsvermittler ist am Apparat und macht Krankenkassenangebote schmackhaft. Oft überrumpeln solche Anrufe die Betroffenen. Umso wichtiger ist es, seine Rechte zu kennen.
Zunächst sind die Vermittlerinnen und Vermittler dazu verpflichtet, ein Beratungsprotokoll zu erstellen und von der Kundschaft unterschreiben zu lassen. Fehlt dieses, dürfen die Krankenkassen keine Provision auszahlen. Im Protokoll muss ...
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Telefonterror von Krankenkassen: So kann man sich wehren