Teilzonenplanverfahren Büsmig in der Gemeinde Sennwald,
Gemeindepräsident und Büsmig-Bewohner Hug sowie der Gemeinderat Sennwald haben dem Büsmig ein weiteres düsteres Kapitel hinzugefügt. Im Oktober 2024 hat der Gemeinderat bekanntgegeben, dass der Kanton die 2021 anbegehrte Umzonung in eine Bauland-Kernzone ablehnt. Obwohl ihm dies schon vor den Gemeindewahlen Ende September bekannt war, hat er dies erst nachher bekannt gemacht und dafür einen Hackerangriff im Oktober verantwortlich gemacht. Noch im Januar 2025 verkündet der Gemeinderat dem W&O, er werde das Kernzonenanliegen in den Richtplan einarbeiten, obwohl das der Kanton vermutlich wieder ablehne.
Verschwiegen wird der Öffentlichkeit, dass der Gemeinderat erst beim zweiten Anlauf in den Ausstand getreten ist. Zweitens hat der Gemeinderat auf Kosten des Steuerzahlers ein Anwaltsbüro engagiert, dem Einsprecher, einem über 80-jährigen Büsmig-Bewohner, hingegen keine Entschädigung für seine Vertretung zugesprochen, obwohl das mehr als vier Jahre lang schuldhaft verschleppte Verfahren vollumfänglich zu seinen Gunsten entschieden wurde. Drittens ist der Gemeinderat mehrere Male bereits vor drei Jahren vom Kanton auf die Aussichtslosigkeit deutlich hingewiesen worden.
Ende Februar 2026 hat die Vorsteherin des Baudepartementes, Regierungsrätin Susanne Hartmann, entschieden, dass der Rekurs des Einsprechers gutgeheissen wird und er für seine Kosten durch die Gemeinde zu entschädigen sei.
Aufhorchen lässt die regierungsrätliche Begründung. Zitat 1: «Dies alles verstärkt den Eindruck, dass weniger die korrekte Umsetzung des Bundesrechts als vielmehr private finanzielle Interessen im Vordergrund der Umzonung standen.»
Damit nicht genug. Zitat 2: «Die Nachbarschaft reagierte teilweise in rüdem Ton, dem Rekurrenten wurde ein angeblicher Wertverlust der Liegenschaften angelastet, und ein Mitglied des Gemeinderates sowie der Baukommission suchte den Rekurrenten unangemeldet auf, um ihn zur Rücknahme der Einsprache zu bewegen.» Dies, obwohl bekannt war, dass der Einsprecher anwaltlich vertreten war.
Zitat 3: «Zudem wurde, ob versehentlich oder nicht, seine Einsprache sämtlichen Grundeigentümern im Büsmig zugestellt, während ihm selbst das Schreiben der Gemeinderatskanzlei vom 18. August 2021 nicht zuging.»
Nach meiner persönlichen Auffassung verträgt sich schon das mögliche Verfolgen «privater finanzieller Interessen» nicht mit den strengen Anforderungen an Behördenmitglieder. Ich erinnere daran, dass dies das inklusive frei erfundener angeblicher Straftaten nunmehr fünfte von mir geführte Verfahren ist, das mit einer krachenden Niederlage und einer Entschädigung zu Lasten des Sennwalder Steuerzahlers endet. Den vermeidbaren Schaden schätze ich in den Hunderttausenden. Fairness und Anstand gebieten meiner Meinung nach den Rücktritt des verantwortlichen Gemeindepräsidenten und des Vizepräsidenten.
Marco Müller, Rechtsanwalt, Wisflegge 8, 9468 Sax
Private finanzielle Interessen statt Bundesrecht im Büsmig