Im ersten Fall war ein Fahrer 37 Stundenkilometer zu schnell gewesen. Später wurde ihm der Ausweis entzogen. Er hat das Dokument jedoch nicht abgegeben, dies, weil die Post den Bescheid angeblich nicht zugestellt habe. An der Grenze bei Au wurde er schliesslich wieder am Steuer entdeckt. Wegen grober Verkehrsregelverletzung beim Tempodelikt, Nichtabgabe des Ausweises sowie des Fahrens trotz Ausweisentzug verurteilte ihn das Kreisgericht ...
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Raser blitzt vor Bundesgericht ab