Die Regierung will mit der Revision des St.Galler Kinderbetreuungsgesetzes ein kantonal einheitliches und durch eine IT-Lösung möglichst automatisiertes Vergünstigungssystem für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung einführen.
Bis heute Wildwuchs
Der Kanton St.Gallen beteiligt sich bereits seit Anfang 2021 an der Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Das Stimmvolk sagte 2023 zudem deutlich Ja zur Verdopplung der Beiträge auf zehn Millionen Franken pro Jahr.
Allerdings herrscht im Kanton St.Gallen bis heute Wildwuchs, was die Vergünstigungen angeht: Von Wohnort zu Wohnort gibt es grosse Unterschiede. Wie genau die Gemeinden den Kantonsbeitrag zur Förderung der Kindertagesstätten, Tagesfamilien, Horte, der schulischen Tagesbetreuung und Mittagstische einsetzen, steht ihnen frei. Das kann beispielsweise über Betreuungsgutscheine, Rückzahlungen zum Jahresende oder Subventionen an Betreuungseinrichtungen geschehen.
Nach der Auszählung aller Gemeinden sieht das Schlussresultat wie folgt aus:
- Ja-Stimmen: 57,8 Prozent
- Nein-Stimmen: 42,2 Prozent
- Stimmbeteiligung: 56,39 Prozent
Befürworter: Eltern künftig freier
Die SP-Grüne-GLP-Fraktion, die Mitte-EVP-Fraktion und die FDP-Fraktion im Kantonsrat unterstützten das Gesetz im Abstimmungskampf, weil eine einheitliche Beitragspraxis die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördere und Familien finanziell entlaste. Dadurch werde es für Eltern einfacher, einem Beruf nachzugehen, was dem Fachkräftemangel entgegenwirke. Zudem seien Eltern künftig freier, da im ganzen Kanton vergleichbare Bedingungen gelten. Ausserdem entstünden weder dem Kanton noch den Gemeinden Mehrkosten.
Kritik am Verwaltungsaufwand
Die SVP-Fraktion lehnte die Vorlage im Vorfeld grundsätzlich ab. Zum Referendums-Komitee für ein Nein zum Kinderbetreuungsgesetz gehörten Vertreter von EDU, SVP und JSVP. Sie kritisierten das neue Gesetz, weil den Gemeinden zehn Millionen Franken gebundene Ausgaben entstünden und ihre Autonomie eingeschränkt werde. Ausserdem nehme der Verwaltungsaufwand zu. Weiter sei das Mindesterwerbspensum in der Höhe von 120 Prozent zu tief angesetzt, als dass der Erwerbsanreiz gegeben wäre. Nicht zuletzt lenke die Vorlage Familien in ein Betreuungsmodell, das Kitas bevorzuge, und benachteilige Familien, in denen die Kinder selber betreut würden.
Satte Ja-Mehrheit für das neue St.Galler Kita-Gesetz