Könnte ein Sozialhilfeempfänger aus Liechtenstein nach Thailand ziehen und das Amt für Soziale Dienste würde ihm das Strandleben finanzieren? Geht es nach der Rechtsauffassung des Angeklagten und seiner Verteidigerin, wäre dies möglich bzw. zumindest nicht strafbar. Denn die Wohnsitzpflicht im Land ist im Sozialhilfegesetz nicht explizit als «Anspruch» aufgeführt.
Der Richter folgte am Ende der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die ...
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HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Sozialamt zahlt über ein Jahr lang eine unbewohnte Wohnung