Zweimal wurde in diesem Fall wegen des Sozialhilfebetrugs bereits verhandelt, weil die Berechnung des Schadensbetrags Kopfzerbrechen bereitete. Vergangenen Donnerstag wurde vor dem Kriminalgericht nun ein Urteil gefällt. Und damit auch die Höhe des Schadensbetrags festgelegt: Der Senat zeigte sich überzeugt, dass der 47-Jährige vor mehreren Jahren zu Unrecht wirtschaftliche Sozialhilfe in Höhe von rund 27’400 Franken bezogen ...
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Sozialhilfebetrug: «Der Wille zur Täuschung lag vor»