Strafklage Hug gegen Tinner | W&O

Sennwald 11.12.2023

Strafklage Hug gegen Tinner

Leserbriefschreiber Franz Bruhin nimmt Stellung zur vollständigen Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft im Fall Bertrand Hug gegen Christoph Tinner und stellt sich die Frage, ob Gemeindepräsident Hug noch tragbar sei.

Nun hat die Klage des Gemeindepräsidenten Bertrand Hug gegen den ehemaligen Gemeinderat Christoph Tinner mit einer vollständigen Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft geendet. Jede der 30 Anschuldigungen wurde als strafrechtlich nicht relevant beurteilt. Selbst das Argument von möglichen Verjährungen war überflüssig. Bei den heftigsten Vorwürfen wie mehrfacher Urkundenfälschung oder Nötigung, die doch eigentlich klar entschieden werden könnten, war nichts zu beanstanden. Nichts wurde gefunden, was zur Anklage einem Gericht hätte unterbreitet werden können.

Die auf 30 Seiten angeführten Anklagen sind «Rundumschläge», stümperhaft formuliert, zu wenig präzise was Ort, Zeit, Unterlagen, Tatmotiv und Beweis angeht. Auf Verlangen der Staatsanwaltschaft nachgereichte Dokumente von gegen 300 Seiten sichern die Anschuldigungen nicht ab. Offensichtlich wollte der Ankläger als ehemaliger Polizist «aufräumen» mit «korrupten» Behörden. Der Schuss ging hinten raus. Ausser Spesen nichts gewesen? Stimmt nicht, es fallen/fielen Zeitverschwendung bei Staatsanwaltschaft, Polizei, Gemeinde, Juristen und viel Ärger an. Dem Angeklagten dürfte es neben Verhör und Abwehrarbeiten auch schlaflose Nächte gebracht und sein Geschäft nicht gefördert haben.

Wie konnte es nur zu einer so happigen, dubiosen, ehrverletzenden Anklage genau gegen diesen auch in öffentlichen Angelegenheiten sehr engagierten Gemeinderat Tinner kommen? Nach Rücktritt des vorigen Präsidenten Kindler übernahm der frischgewählte Hug für die letzten sechs Monate der Wahlperiode 2017 – 2020 das Präsidium des damaligen Gemeinderates, dem auch Tinner noch für sechs Monate angehörte. Dabei scheint es zum Zerwürfnis des Präsidenten mit dem langjährigen Gemeinderat Tinner gekommen zu sein.

Nun, es gehört im Rat dazu, eine andere Meinung zu äussern als die des Präsidenten, der auch die exekutive Gemeindebehörde vertritt. Ein Gemeinderat soll auch andere Interessen der Bevölkerung einbringen können und müssen. Gemeinderat Tinner als Bauunternehmer hat selbstverständlich und mit Recht auch seine privaten Interessen vertreten dürfen. Bei den Entscheiden ist er in den gesetzlich und auch vom Gemeinderat geforderten Ausstand getreten – so bestätigt dies die Staatsanwaltschaft in allen entsprechenden Anklagepunkten. Diese heikle Gratwanderung zwischen öffentlichen und privaten Interessen diente dem Kläger zur Klageerhebung.

Wie weiter? Ist der Präsident, der über seine Klage und deren Ablehnung schweigt und schweigt, und der sich bereits auch bei anderen Gelegenheiten – Projekt Schwimmbad, Führung der Bürgerversammlung 2023, Ärztezentrum Altersheim – keine Lorbeeren geholt hat, noch tragbar? Ist ein offensichtlich gelähmter Gemeinderat noch hilfreich? Lokale Kleinunternehmen fürchten bei «Aufmucken» keine Aufträge von der Gemeinde zu erhalten. Es liegt am Stimmbürger und an der -bürgerin sich zu wehren, sich einzubringen und an die Wahlurne von nächstem Herbst zu gehen.

Franz Bruhin, Stüdli 4, Salez