Der Kantonsrat hat am Montag, am ersten Tag seiner Sommersession, die im März beschlossene Änderung des Strassengesetzes in zweiter Lesung behandelt. Dabei hielt er am Entscheid fest, dass auf verkehrsorientierten Strassen die bundesrechtlich festgesetzte allgemeine Höchstgeschwindigkeit zu signalisieren sei, also Tempo 50 innerorts und Tempo 80 ausserorts. Das Gesetz hält ausserdem fest, dass nebst den Kantonsstrassen auch Gemeindestrassen ...
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HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Strasse deklassieren für Tempo 30 haut nicht hin