Tipps für die Steuererklärung: So holen St.Galler das Maximum heraus | W&O

Kanton St. Gallen vor 4 Stunden

Tipps für die Steuererklärung: So holen St.Galler das Maximum heraus

St. Gallen digitalisiert die Steuererklärung: Mit der neuen Web-App «E-Tax SG» fällt der Software-Download weg, das Smartphone wird zum obligatorischen Haustürschlüssel. Neben der Technik gibt es auch finanziell Neuigkeiten – insbesondere Pendler und Familien profitieren von deutlich höheren Abzügen.

Von Redaktion
aktualisiert vor 4 Stunden
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Inhaltsverzeichnis

Bisher mussten Steuerpflichtige im Kanton St. Gallen eine Software herunterladen, um ihre Daten digital zu erfassen. Jetzt steht den Bürgerinnen und Bürgern mit E-Tax SG eine neue Webapplikation zur Verfügung, mit der Steuererklärungen im Kanton St. Gallen online ausgefüllt und vollständig digital eingereicht werden können.

Die Anwendung kann sowohl auf Computern als auch auf verschiedenen mobilen Geräten genutzt werden und ermöglicht eine ortsunabhängige Erfassung für ganzjährige sowie unterjährige Steuererklärungen. Rund 44 Prozent der 320'000 Steuerpflichtigen nutzen bereits die vollelektronische Einreichung – Tendenz steigend.

Sicherer Zugang via Bundes-Login

Der Zugriff auf die neue Plattform erfolgt über «AGOV», das offizielle Behörden-Login der Bundesverwaltung. Die Anmeldung funktioniert ähnlich wie beim E-Banking: Nutzer müssen die «AGOV Access App» auf ihrem Smartphone installieren und einen QR-Code am Computer scannen. Laut Staatssekretär Benedikt van Spyk bietet dies nicht nur hohe Sicherheit, sondern soll künftig auch den Zugang zu weiteren Behördendienstleistungen ermöglichen.

Ein grosser Vorteil der neuen Lösung: Die Daten werden nicht mehr lokal auf dem eigenen Rechner, sondern zentral gespeichert. Dadurch kann von verschiedenen Geräten aus an der Steuererklärung gearbeitet werden. Trotz des Systemwechsels müssen Nutzer nicht bei Null anfangen – Daten aus dem Vorjahr lassen sich in das neue System importieren.

Neuer Steuerrechner und erweiterter Support

Die Benutzeroberfläche wurde modernisiert und um Funktionen wie einen integrierten Steuerrechner ergänzt, der die voraussichtliche Steuerlast direkt anzeigt. Um den Umstieg zu erleichtern, hat der Kanton das Support-Angebot ausgebaut. Neben Erklärvideos auf der Website (www.steuern.sg.ch/etaxnp) steht eine Hotline (058 229 10 10) zur Verfügung, die während der Hochphase sogar abends und am Wochenende besetzt ist.

Höhere Abzüge für Pendler

Bisher orientierte sich der Pendlerabzug im Kanton St. Gallen an den Kosten eines Jahres-GA der SBB für die zweite Klasse, zuzüglich 600 Franken für Park-and-Ride-Kosten, was einen Maximalbetrag von 4595 Franken ergab. Die neue Regelung erhöht diesen Betrag signifikant auf 8000 Franken, was eine beträchtliche steuerliche Entlastung für viele Pendler bedeutet.

Diese Massnahme führt bei Kanton und Gemeinden zu Mindereinnahmen von insgesamt über acht Millionen Franken.

Brennpunkt Eigenmietwert: Systemwechsel rückt näher

Nachdem das Schweizer Stimmvolk im Herbst 2025 der Abschaffung des Eigenmietwerts zugestimmt hat, befindet sich die Wohneigentumsbesteuerung im Umbruch.

Wichtig für die aktuelle Steuererklärung 2025: Der Systemwechsel ist zwar beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Für das Jahr 2025 müssen Sie den Eigenmietwert im Kanton St. Gallen weiterhin als fiktives Einkommen versteuern (in der Regel 70 % der Marktmiete).

Im Gegenzug können Sie aber auch noch von den grosszügigen Abzügen für den Liegenschaftsunterhalt profitieren. Experten rechnen damit, dass der Eigenmietwert frühestens ab der Steuerperiode 2028 endgültig wegfällt. Wer grössere Renovationen plant, sollte prüfen, ob er diese noch vor dem Inkrafttreten der Reform vorzieht, da mit dem Wegfall des Eigenmietwerts künftig auch die Abzugsfähigkeit von Unterhaltskosten entfallen wird.

Höhere Abzüge für Familien

St. Gallen hat in den letzten Jahren bei den Familienabzügen nachgebessert, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern: 

  • Kinderdrittbetreuung: Die Kosten für Kita oder Tagesmutter können im Kanton St. Gallen bis zu einem Betrag von 26800 Franken pro Kind abgezogen werden. Damit gehört St. Gallen zu den grosszügigeren Kantonen.
  • Ausbildungsabzug: Für Kinder in Ausbildung (ab 16 Jahren) können zusätzlich zum Kinderabzug von 10800 Franken bis zu 13800 Franken geltend gemacht werden, sofern die Kosten den Selbstbehalt von 3200 Franken übersteigen.
  • Doppelverdiener: Arbeiten beide Partner, gewährt der Kanton einen Abzug von 500 Franken – beim Bund ist dieser Abzug aufgrund der Progression deutlich höher (bis zu 14100 Franken, Stand 2026).

 

Vorsorge und Versicherungen (Säule 3a)

Für das Jahr 2026 wurden die Maximalbeträge der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) erneut der Teuerung angepasst. Erwerbstätige mit einer Pensionskasse können neu bis zu 7258 Franken steuerlich geltend machen. Wer keiner Pensionskasse angehört, darf bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens abziehen, wobei die Obergrenze hier bei 36288 Franken liegt. Ein Tipp: Auch Einkäufe in die Pensionskasse (2. Säule) sind vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Prüfen Sie Ihren Vorsorgeausweis auf Deckungslücken.

Neu können Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende Beitragslücken der Säule 3a, die nach dem 1. Januar 2025 entstanden sind, füllen und steuerlich abziehen. Einkäufe in die Säule 3a sind somit erstmals in der Steuerperiode 2026 möglich für Beitragslücken des Jahres 2025.

Ab 2027 kein Abzug mehr für 3a bei FL-Grenzgängern

Grenzgänger mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen und Arbeitsort Liechtenstein verlieren ein wichtiges Steuerprivileg. Ab der Steuerperiode 2027 können Beiträge an die Säule 3a nicht mehr vom Einkommen abgezogen werden.

Grund für die Praxisänderung ist eine Intervention des Bundes. Da diese Grenzgänger nicht der schweizerischen AHV unterstehen, fehlt die gesetzliche Basis für den Abzug. Für die Jahre 2025 und 2026 bleibt der Abzug letztmalig erlaubt. Betroffen sind rund 15000 Erwerbstätige in der Region.

Krankheits- und Krankenkassenkosten

St. Gallen ist steuerzahlerfreundlich bei den Krankheitskosten: Während der Bund und viele Kantone erst Kosten ab 5 % des Nettoeinkommens anerkennen, liegt der Selbstbehalt im Kanton St. Gallen bei lediglich 2 %. Es lohnt sich also, Belege für Zahnarzt, Brillen oder Franchise konsequent zu sammeln.

Vorauszahlungszins

Der Ausgleichszins beträgt ab dem 1. Januar 2026 0,25 %. Mit diesem Ausgleichszins besteht für die Steuerpflichtigen ein kleiner monetärer Anreiz zur Begleichung der vorläufigen Steuerrechnung.