Statt ein Urteil zu verkünden, erklärt der Präsident des Kreisgerichtes Werdenberg-Sarganserland am Freitag, warum es noch zu keinem Urteil gekommen ist.
Die Anforderungen an eine Schuldunfähigkeit und an ein Gutachten zur Schuldunfähigkeit seien hoch. Im vorliegenden Fall (vorsätzliche Tötung) sei es nicht vollständig.
Unter anderem werde im Gutachten das Trinkverhalten des Beschuldigten zu wenig hinterfragt. Vor allem könne es ...
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Tötung an Melser Fasnacht: Gericht verschiebt Urteil