Tötung an Melser Fasnacht: Gericht verschiebt Urteil | W&O

Mels 02.02.2024

Tötung an Melser Fasnacht: Gericht verschiebt Urteil

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland hat noch kein Urteil zum Tötungsdelikt an der Melser Fasnacht 2022 verkündet. Aufgrund eines unvollständigen Gutachtens wird vom Gericht ein zweites verlangt.

Von Hans Bärtsch
aktualisiert am 02.02.2024

Statt ein Urteil zu verkünden, erklärt der Präsident des Kreisgerichtes Werdenberg-Sarganserland am Freitag, warum es noch zu keinem Urteil gekommen ist.

Die Anforderungen an eine Schuldunfähigkeit und an ein Gutachten zur Schuldunfähigkeit seien hoch. Im vorliegenden Fall (vorsätzliche Tötung) sei es nicht vollständig.

Unter anderem werde im Gutachten das Trinkverhalten des Beschuldigten zu wenig hinterfragt. Vor allem könne es ...

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