Für den Tatverdächtigen des Tötungsdelikts von Rorschach, bei dem eine Frau im Bodensee leblos aufgefunden wurde, wurde durch das Zwangsmassnahmengericht nun eine Untersuchungshaft von drei Monaten verfügt. Dies teilt die Staatsanwaltschaft St. Gallen auf Anfrage mit.
Ende August entdeckte eine Gruppe von privaten Taucherinnen und Tauchern beim Segelhafen Rorschach eine leblose Frau unter Wasser. Bei der gefundenen Leiche handelt es sich um eine 42-jährige Nigerianerin, die laut Polizeiangaben in der Nähe wohnte. Wie die Polizei damals mitteilte, habe die Frau mutmasslich ihre Plastiktragtasche auf einer Wiese westlich des Würth-Gebäudes deponiert und sich danach ins Wasser begeben. Sie habe einen beigefarbenen Slip, einen schwarzen BH, Schwimmflossen und eine Brille getragen.
Anfangs wurde in der Öffentlichkeit über einen möglichen Tauchunfall spekuliert, die Sachlage präsentierte sich dann aber doch anders. Ihr Ehemann, ein 49-jähriger Nigerianer, wurde festgenommen und die Staatsanwaltschaft leitete eine Untersuchung wegen vorsätzlicher Tötung ein. Der Tatverdächtige bleibt nun für drei Monate in Untersuchungshaft.
Aufgrund der noch laufenden Strafuntersuchung kann die Staatsanwaltschaft nach wie vor keine genaueren Angaben zum Tathergang, zu möglichen Gewaltvorgängen in der Ehe oder zu den Verletzungen des Opfers machen. Auch die Frage, ob der Verdächtige vorbestraft ist oder nicht, kann derzeit nicht beantwortet werden.
Tötungsdelikt in Rorschach: Gericht bestätigt Untersuchungshaft für Ehemann