Trotz Abbruch der Brücke über den Seebach: Schutz vor Hochwasser muss erhalten bleiben | W&O

25.02.2022

Trotz Abbruch der Brücke über den Seebach: Schutz vor Hochwasser muss erhalten bleiben

Die Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann plant ein Wasserbauprojekt beim Ausfluss aus dem Schwendisee in den Seebach.

Von Sabine Camedda
aktualisiert am 28.02.2023
Für die Fahrzeuglenker und die Fussgänger war es einfach eine Brücke, die vor dem Hotel Seegüetli beim Schwendisee über den Seebach geführt hat. Doch der Übergang war viel mehr, denn er verengte den Bachlauf und sorgte so für eine Drosselung des Seeabflusses. Gerade bei Hochwasser war diese Funktion wichtig, denn dadurch wurden die unten liegenden Liegenschaften vor einer Überschwemmung geschützt. Aus diesem Grund war klar, dass diese Drosselung erhalten bleiben muss, auch wenn die Brücke wegen des Klanghauses rückgebaut wird. Dies will man mit einer baulichen Massnahme erreichen. Wie den Projektunterlagen zu entnehmen ist, gibt es drei Anforderungen: Aus ökologischer Sicht soll der Wasserstand im Schwendisee etwa gleich hoch bleiben wie bisher. Zudem dürfen keine Probleme bei den unten liegenden Liegenschaften bei grossen Hochwasserereignissen entstehen. Und letztlich darf es keine Trampeldurchgangsmöglichkeit an dieser Stelle geben.

Ähnlich wie bisher, aber ohne Bogendurchlass

Während der Ausarbeitung des Projekts wurden verschiedene Messungen durchgeführt und Projektvarianten studiert. Die Bestvariante, die nun im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung vorgestellt wird, besteht aus einer Verengung des obersten Teils des Bachlaufs auf eine Breite von 1,20 Meter. Dies entspreche etwa dem Ist-Zustand. Der Spitzenabfluss bei einem Hochwasser werde reduziert und die gewünschte Drosselwirkung bleibe erhalten. Unverändert bleibt die Abflussschwelle des Schwendisees in den Seebach. Das Projekt sieht vor, das enge Querprofil des Bachs beizubehalten. Um die Sohle vor Erosion zu schützen, wird sie mit in Beton versetzten Natursteinen ausgestaltet. Für die steilen Uferböschungen ist eine in Beton versetzte Steinmauer vorgesehen. Die Terraingestaltung und die Bepflanzung erfolgen im Rahmen der landschaftsgestalterischen Planung des Klanghauses. Gebüschgruppen sollen als natürliche Absturzsicherung eingesetzt werden. Die Kosten für dieses Wasserbauprojekt belaufen sich auf rund 50000 Franken.

Bevölkerung kann sich zum Projekt äussern

Noch bis zum 21. März läuft die öffentliche Mitwirkung zu diesem Projekt. Die Unterlagen können entweder auf dem Intternetportal www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch oder auf telefonische Voranmeldung bei der Bauverwaltung der Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann eingesehen werden. Eingaben müssen schriftlich erfolgen, entweder über das Portal oder an den Gemeinderat von Wildhaus-Alt St. Johann. Eine öffentliche Mitwirkung läuft ebenfalls zum Bauprojekt des Klanghauses. Die Anpassung des Verlaufs der Vorderen Schwendistrasse brachte eine Änderung des bereits genehmigten Gestaltungsplans mit sich. Konkret geht es um eine Veränderung des Planungsgebiets im Norden und Westen. Der Freihaltebereich bleibt gleich gross wie im vorliegenden Gestaltungsplan, das Plangebiet wird jedoch neu umgrenzt.

Zufahrtswege werden etwas erweitert

Durch die neue Strassenführung werden der Zufahrtsweg leicht erweitert und der behindertengerechte Parkplatz minimal versetzt. Auch kann der Unterflurbehälter nicht an dem Platz aufgestellt werden, der im Plan definiert ist. Aufgrund der Anpassungen des Plangebiets werden sowohl das Bauvolumen als auch die Mantellinie gedreht. Das ist notwendig, damit das Gebäude wieder mittig in die Baufläche gebaut werden kann.