Die Käufer der Wohnungen in dem Terrassenhaus monieren seit bald zehn Jahren schwere Baumängel an dem von ihnen erworbenen Objekt. Die Bauherrschaft, ein Ehepaar aus der Region, hätte keine oder höchstens kosmetische Reparaturen, teils von Laien, durchführen lassen. Jene hingegen meinen, die Käufer hätten sich der Mängelbehebung widersetzt, um den Kaufpreis zu drücken. In dem epischen Rechtsstreit sind bisher sechs Vergleichsversuche erfolglos ...
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HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Verkäufer «an den Pranger gestellt» – Rechtsstreit um ein «Horrorhaus»