Was tun in der Not: Von A wie Alarm über N wie Notvorrat bis Z wie Zuweisung | W&O

17.03.2022

Was tun in der Not: Von A wie Alarm über N wie Notvorrat bis Z wie Zuweisung

In einem Blogbeitrag beantwortet die Region Sarganserland-Werdenberg (RSW) Fragen rund um den Ukrainekrieg und seine Auswirkungen auf die Region.

Von PD
aktualisiert am 28.02.2023
https://vimeo.com/686679566 Vielen Einwohnerinnen und Einwohnern der Region scheint nicht klar zu sein, wie und wann die Vorsichtsmassnahmen vergangener Kriegssituationen greifen. Zwar sind derzeit gemäss Bundesamt für Bevölkerungsschutz keine besonderen Massnahmen nötig. Dennoch lohnt es sich zu wissen, wie man im Ernstfall zu reagieren hat.
  • Alarm: Sollte sich die Lage verschärfen, informieren die Behörden über die gängigen Medien wie Zeitungen, Radio und Fernsehen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz empfehle ausserdem, die Alarmierungsapp Alertswiss auf dem Smartphone zu installieren. Im konkreten Ereignisfall wird die Bevölkerung mit Sirenen informiert. Dann gilt: Radio einschalten und/oder Alertswiss aufrufen und den Anweisungen der Behörden folgen.
  • Schutzraum: Für jede Einwohnerin und jeden Einwohner der Region Sarganserland-Werdenberg gibt es einen Schutzplatz. Sobald der Bundesrat den Bezug der Schutzräume anordnet, wird der Kanton die Zuweisung kommunizieren. Die konkrete Schutzraumzuweisung erfolge dann über die Wohngemeinde mittels einer speziellen Software. Ausführlichere Informationen gibt es hier.
 Die Behörden empfehlen, einen gewissen Notvorrat anzulegen.
Die Behörden empfehlen, einen gewissen Notvorrat anzulegen.
Bild: Archiv
 
  • Notvorrat: Die RSW bejaht die Frage, ob Herr und Frau Schweizer einen Notvorrat benötige. Bund, Kantone und Gemeinden würden allgemein zu einem Notvorrat für rund eine Woche raten. Die Rede ist von Getränken (neun Liter pro Person), lagerfähigen Lebensmitteln, Hygieneartikeln, Medikamenten, Bargeld, Taschenlampen und Batterien. Weder nötig noch sinnvoll seien hingegen Hamsterkäufe. Ein weiterer Link führt zur Broschüre «Kluger Rat – Notvorrat» des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung.
 Jodtabletten zu nehmen ist nicht erforderlich.
Jodtabletten zu nehmen ist nicht erforderlich.
Bild: Irene Infanger
  • Jod-Tabletten: Sie kommen bei einem schweren Kernkraftwerkunfall mit Austritt von radioaktivem Jod zum Einsatz. Auch würden sie bei einem atomaren Angriff benutzt werden. Aktuell ist die Einnahme von Jod-Tabletten nicht erforderlich. Trotzdem sei die Versorgung der Personen im RSW-Gebiet sichergestellt – sie werden auf Anweisung des Bundes oder des Kantons im Bedarfsfall abgegeben. Wie die RSW betont, müsse die Tabletten niemand selbst kaufen. Auch nütze es nichts, sie prä­ventiv einzunehmen. Es heisst:
Der Zeitpunkt der Einnahme spielt eine essenzielle Rolle bei der Wirkung der Tabletten.
Ausführliche Informationen zum Thema liefert das Faktenblatt des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz online unter www.babs.admin.ch.