Ihr Glück besteht darin, dass die jüngsten Vergehen über drei Jahre zurückliegen. Die Tempoüberschreitung um 31 km/h auf der Autobahn bei St. Margrethen sowie das gleichzeitige Telefonieren ohne Gegensprechanlage sind daher verjährte Tatbestände.
Hingegen wurde sie vom Einzelrichter des Kreisgerichts Rheintal kürzlich für ein weiteres Fehlverhalten bestraft: In einem Pulk aus mehreren Autos liess die Angeklagte (wie andere ...
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HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Weiblicher Verkehrsrowdy hat Glück