Der Verein Lebenswertes Rüthi hat eine Initiative angemeldet, welche der Gemeinderat Rüthi als zulässig befunden hat. Gestützt auf Art. 18 ff. der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Rüthi stellt das Initiativkomitee folgendes Begehren: Im Baureglement ist eine Bestimmung aufzunehmen, die einen Mindestabstand zwischen einer Windkraftanlage, ab Nabenhöhe 30 Metern, und einer dauernd oder zeitweise bewohnten Liegenschaft vorschreibt. Dieser Abstand muss mindestens die fünffache Nabenhöhe,
in jedem Fall jedoch wenigstens 500 Meter betragen.
Die Frist der Unterschriftensammlung beginnt am 25. April und endet am 25. September. In dieser Zeit muss der Verein der Politischen Gemeinde Rüthi die geforderte Anzahl Unterschriften einreichen.
Verbindlichkeit von Mindestabständen gefordert
Im vergangenen Oktober hatte der Verein Lebenswertes Rüthi aufgrund von Zeitdruck kurzfristig mittels Unterschriften die Meinung der Bevölkerung abgeholt. Diese Sammlung hatte keine rechtliche Verbindlichkeit, führte aber im Nachgang zur Sistierung des damaligen Windparkprojekts, schreibt der Verein Lebenswertes Rüthi in seiner Medienmitteilung.
Nach heutiger Rechtslage können jedoch jederzeit neue oder andere Windparkprojekte mit sehr geringen Abständen zu Wohngebieten lanciert werden. Aus diesem Grund bleibe der Verein aktiv, heisst es weiter. Die aktuelle Initiative gehe nun einen entscheidenden Schritt weiter: Sie fordert, einen «massvollen Mindestabstand» zwischen Windkraftanlagen und Wohngebieten im Baureglement der Gemeinde Rüthi einzutragen. Ziel sei es, dass die betroffene Rüthner Bevölkerung über einen Mindestabstand befinden
kann.
Schutz von Lebensqualität und Naherholungsgebiet
Der Verein erachtet die Lebensqualität der Bevölkerung sowie die Naherholungs- und Landschaftsgebiete rund um Rüthi am Rand des Alpstein-Schutzgebiets mit ihrer topografischen Enge als besonders schützenswert. Auch wenn der Verein für alternative Energien ist, erachtet er Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu 250 Metern in einem Abstand von lediglich rund 300 Metern zu Siedlungsgebieten als nicht zumutbar.
Solche Dimensionen können Mensch, Tier, Landschaftsbild sowie die Lebens- und Wohnqualität erheblich beeinträchtigen, schreibt der Verein. Er bittet die Stimmberechtigten der Gemeinde Rüthi, die Initiative zu unterstützen und damit den Weg für eine demokratische Entscheidung an der Urne zu ermöglichen.
Windkraft: Verein sammelt Unterschriften für Mindestabstands-Initiative