Des einen Freud ist bekanntlich des anderen Leid. Zäune mögen Nutztieren Schutz bieten, doch genauso können sie für Wildtiere zur tödlichen Falle werden. Nicht selten verfangen sie sich in den Drähten oder Netzen und verenden kläglich. Aus diesem Grund sind Stacheldrahtzäune und dauerhaft nicht benötigte Zäune seit 1. Oktober 2021 verboten beziehungsweise gelten spezifische Vorschriften. Um den Landwirtinnen und Landwirten für den Abbau ...
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HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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Bis zu 20’000 Franken Busse für stehengebliebene Stacheldrähte