Der Sitzplatz als Bewilligungszone | W&O

Sennwald vor 12 Stunden

Der Sitzplatz als Bewilligungszone

Jürg Stricker geht die Regulierungsdichte im Lärmschutzreglement der Gemeinde Sennwald, über das nächstens abgestimmt wird, zu weit.

Von Jürg Stricker
aktualisiert vor 12 Stunden

Als Einwohner mit Sitzplatz und Garten frage ich mich: Darf ich über Mittag draussen überhaupt noch die Nachrichten hören – oder brauche ich dafür erst eine Audienz beim Gemeinderat? Und falls ja: Gilt die Bewilligung auch für den Vogel im Baum, der es wagt, vor 6 Uhr zu pfeifen? Statt miteinander zu reden, serviert man uns Reglemente und Bussenandrohungen.

Rücksichtnahme ist wichtig, keine Frage. Aber dieses Lärmschutzreglement riecht weniger nach Ruhe als nach Amtsschimmel. Wer jeden Alltagston vorsorglich regeln will, schafft keinen Frieden, sondern Kopfschütteln. Darum ein klares Nein zum Sennwalder Lärmschutzreglement.

Jürg Stricker, Bifig 23, 9466 Sennwald