Gemeinde Sennwald revidiert die Gemeindeordnung | W&O

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Gemeinde Sennwald revidiert die Gemeindeordnung

Die Gemeinde Sennwald revidiert ihre Gemeindeordnung. Voraussichtlich wird die Bürgerschaft an der Bürgerversammlung 2027 darüber abstimmen können.

Von pd/ch
aktualisiert vor 1 Stunde

Wie es in den Gemeinderatsverhandlungen vom April heisst, habe sich die geltende Gemeindeordnung der Gemeinde Sennwald vom 25. März 2013 über viele Jahre bewährt. Dennoch mache es die Einführung des neuen Rechnungsmodells St.Gallen (RMSG) sowie die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung der letzten zwölf Jahre notwendig, die Gemeindeordnung einer Totalrevision zu unterziehen. Mit dem RMSG wurden organisations- und haushaltsrechtliche Bestimmungen auf kantonaler Ebene vereinheitlicht, was eine Anpassung der kommunalen Terminologien und Zuständigkeiten unumgänglich mache.

Der Gemeinderat habe den ersten Entwurf der neuen Gemeindeordnung (nGO) verabschiedet, welcher im Wesentlichen die nachstehend aufgeführten Neuerungen beinhaltet:

  • Anpassung an das RMSG: Der Begriff «Voranschlag» wird konsequent durch «Budget» ersetzt. Die Systematik der Kreditarten wird an das kantonale Modell angepasst.
  • Schulorganisation: Die Bezeichnung «Schulrat» wird durch «Schulkommission» ersetzt. Die strategische Führung liegt beim Gemeinderat, während der Schulkommission die operative Führung der Schule obliegt. Der bestehende Schulrat bildet bereits eine Kommission. Durch die Verwendung des korrekten Terminus kann eine allfällige Verwechslung zu einem in der Regel vom Volk gewählten Schulrat vermieden werden.
  • Finanzbefugnisse (Anhang): Die Finanzbefugnisse werden der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung sowie dem RMSG angepasst. Die einzige Änderung der Finanzkompetenz betrifft die Kompetenzen bei Grundstücksgeschäften des Finanzvermögens.

Wie es in den Gemeinderatsverhandlungen weiter heisst, wird der Entwurf der revidierten Gemeindeordnung im Juni 2026 einer öffentlichen Vernehmlassung unterbreitet. Die umfassenden Unterlagen werden dann auf der Website der Gemeinde publiziert. 

Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens erfolge im September 2026 die zweite Lesung. Die revidierte Gemeindeordnung werde anschliessend dem Amt für Gemeinden zur Vorprüfung eingereicht. Die Bürgerschaft werde über das entsprechende Gutachten anlässlich der Bürgerversammlung 2027 abstimmen können.