Damit sei der Weg frei für die kantonale Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden. Die Bürgerschaft wird an der Bürgerversammlung 2027 über die neue Gemeindeordnung abstimmen können.
Finanzbefugnisse gesenkt, gendergerecht formuliert
Während des Vernehmlassungsverfahrens sind bei der Gemeinde diverse Eingaben von Parteien, Behörden und Privatpersonen eingegangen. Es ging dabei beispielsweise um Finanzbefugnisse. Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zu Grundstücksgeschäften wurden teilweise berücksichtigt, heisst es in den Ratsverhandlungen. Die Schwellenwerte für den Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken des Finanzvermögens sowie für Baurechte wurden gegenüber dem ersten Entwurf gesenkt und auf eine Million Franken je Fall sowie maximal zwei Millionen Franken je Jahr festgelegt.
Eingegebene Anliegen, wie die gendergerechte Formulierung von Kernfunktionen (zum Beispiel Gemeindepräsidentin oder -präsident), wurden gutgeheissen und im Text verankert. Verschiedene Forderungen, wie die Beibehaltung alter Anstellungskompetenzen bei der Schulkommission oder der Verzicht auf eine Totalrevision, wurden im Sinne einer modernen Einheitsgemeinde und der kantonalen Harmonisierung abgewiesen.
Gemeindeordnung: Sennwald hält an Totalrevision fest