Kanton rügt Stadtrat: Volksauftrag muss umgesetzt werden | W&O

Buchs • vor 58 Minuten

Kanton rügt Stadtrat: Volksauftrag muss umgesetzt werden

Das kantonale Departement des Innern heisst eine Aufsichtsbeschwerde der SVP Buchs gegen den Stadtrat gut.

Von AB/PD
aktualisiert vor 58 Minuten

Der Stadtrat Buchs hatte es bekanntlich versäumt, den von der Bürgerschaft beschlossenen Auftrag zur Ausarbeitung einer Schuldenbremse fristgerecht umzusetzen. Der Stadtrat wird nun vom Kanton formell angewiesen, die geforderte Vorlage an der nächsten Bürgerversammlung zu unterbreiten. Das ist auch der Fall, wie ein Blick in die Traktandenliste und Unterlagen der am Dienstag veröffentlichten Budgetbroschüre 2027 der Stadt Buchs zeigt. Die Bürgerschaft kann am 30.November abstimmend aus zwei Vorlagen auswählen und die finanzpolitischen Leitplanken der Stadt setzen: Finanzstrategie oder Schuldenbremse.

Die IG Buchser Schuldenbremse nimmt den rechtskräftigen Entscheid erfreut zur Kenntnis, heisst es in einer Medienmitteilung vom Dienstagabend. Damit sei klar, dass der Stadtrat rechtswidrig gehandelt hat, indem er den Auftrag der Bevölkerung nicht erfüllt hat. In der Mitteilung heisst es weiter: «Dieses Verhalten darf sich auf keinen Fall wiederholen. Demokratisch legitimierte Aufträge der Bevölkerung sind ohne Wenn und Aber umzusetzen.»

Die Stadt ist sich des Versäumnisses bewusst

Wie die Stadt ihrerseits in einer Medienmitteilung am Mittwochmorgen dazu festhält, sei man sich des Versäumnisses bewusst. Bei der Bürgerschaft hat sie sich dazu bereits zu einem früheren Zeitpunkt entschuldigt. Zusätzliche Massnahmen verlange das Departement des Innern nicht, betont die Buchser Behörde weiter. Diese richtet ihren Fokus nun auf die Abstimmung an der Bürgerversammlung Ende November.

An der Bürgerversammlung vom 1.Dezember 2025 stellte der Buchser SVP-Kantonsrat Sascha Schmid im Rahmen der allgemeinen Umfrage den Antrag, einen Entwurf für die Schaffung einer Schuldenbremse in der Gemeindeordnung auszuarbeiten. Dieser Antrag definierte, dass das Budget höchstens einen Aufwandüberschuss von drei Steuerfussprozenten (aktuell knapp eine Million Franken) vorsehen und dass die Nettoverschuldung pro Kopf 4000 Franken nicht übersteigen darf.

Die Bürgerschaft nahm diesen Antrag mit einer klaren Mehrheit an. Folglich war der Stadtrat Buchs beauftragt, an der nächsten Bürgerversammlung – welche auf den 27.April 2026 fiel – die Ergebnisse zu präsentieren und einen Entwurf zur Änderung der Gemeindeordnung zur Abstimmung zu bringen. Der Stadtrat legte an dieser Versammlung jedoch keinen Entwurf vor. «Stattdessen rang der Stadtrat um Ausreden und stellte ein Finanzleitbild in Aussicht», so die IG weiter.

Der Kanton stellt fest: Der Auftrag war klar

Aufgrund des nicht umgesetzten Volksauftrags erhoben die SVP Buchs und Sascha Schmid im Namen der IG Schuldenbremse am 27. April 2026 eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Stadtrat beim Departement des Innern des Kantons. Mit dem Schreiben vom 25. September, das dem W&O vorliegt, ist die offizielle Rückmeldung der Aufsichtsbehörde eingegangen, welche der Beschwerde Folge gibt.

Das Departement hält in seinem Urteil fest, dass der von der Bürgerschaft erteilte Auftrag klar war und vom Stadtrat Buchs im Grundsatz nicht bestritten wird. Da der Stadtrat seiner Pflicht zur Ausarbeitung des Entwurfs auf den April 2026 nicht nachgekommen ist, greift der Kanton ein und rügt das rechtswidrige Verhalten. 

Wie es in der Antwort des Kantons heisst, sind die Kosten für die aufsichtsrechtliche Anzeige vom Anzeigeerstatter zu tragen. Ein Anspruch auf ausseramtliche Entschädigung bestehe nicht.