Nach Jahren grosser und komplexer Arbeit sieht die Ortsplanung die Zielgerade vor sich | W&O

05.05.2022

Nach Jahren grosser und komplexer Arbeit sieht die Ortsplanung die Zielgerade vor sich

Das Interesse am Informationsanlass der Gemeinde Sevelen war gross, rund 80 Leute nahmen daran teil.

Von heini.schwendener
aktualisiert am 28.02.2023
Rund 80 Sevelerinnen und Seveler liessen sich am Dienstagabend von Gemeinderat Ruedi Kühne und Balz Bodenmann von Strittmatter und Partner AG über den Stand der Ortsplanung in der Gemeinde informieren. Diese ist an einem wichtigen Punkt angelangt, werden doch die Instrumente Richtplan, Zonenplan, Baureglement, Gemeindestrassenplan und der aufgehobene Sondernutzungsplan während des ganzen Monats Juni zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt.

Beschluss des Gemeinderates noch in diesem Jahr

Anschliessend wird das ganze Paket überarbeitet, so dass der Gemeinderat die Ortsplanung bis Ende 2022 beschliessen kann. Es folgt dessen Auflage während 30 Tagen, bevor das Genehmigungsverfahren startet. Alle Planunterlagen werden während der Zeit der öffentlichen Mitwirkung auf der Website aufgeschaltet. Die Ortsplanung sieht nach jahrelanger Arbeit nun also die Zielgerade vor sich. Auslöser für die Überarbeitung der Ortsplanung waren das neue Raumplanungsgesetz von 2014, die Revision des kantonalen Richtplans 2017 und das im gleichen Jahr revidierte Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen.

Start war im September 2017

In Sevelen starteten die Arbeiten für die Ortsplanrevision im September 2017. Balz Bodenmann und Rudi Kühne erläuterten die Komplexität dieser vielen Planwerke und zeigten auf, wie alle miteinander verflochten sind. So verwundert es nicht, dass die Revision beschwerlich ist und sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Von besonderem Interesse sind die Veränderungen im neuen Zonenplan. Da gibt es z. B. das UeG (übriges Gemeindegebiet) nicht mehr und die Zonenbezeichnungen werden angepasst und widerspiegeln neu die maximalen Gebäudehöhen. Im neuen Baureglement entfällt der grosse Grenzabstand. Die Ausnützungsziffer wird ersetzt durch die Baumassenziffer, die in den meisten Fällen etwas «grosszügiger» ist und verdichtetes Bauen zulässt – was ganz der Prämisse der Innenverdichtung entspricht. Heute ist es nämlich kaum mehr möglich, neues Bauland einzuzonen.

Eigentumsfragen werden tangiert

Ein Raunen im Publikum haben die Ausführungen zur Vertragsraumplanung ausgelöst. Dabei geht es darum, wie die Gemeinde erreicht, dass unüberbaute Grundstücke der Bebauung zugeführt werden. Beispielsweise durch Verträge, bis wann überbaut wird oder durch ein gesetzliches Kaufrecht der Gemeinde. Dabei sind natürlich Eigentumsfragen tangiert.