Neue Hürden für Tempo 30: Zur Not werden Strassen umklassiert | W&O

Region 09.03.2026

Neue Hürden für Tempo 30: Zur Not werden Strassen umklassiert

Auf Kantonsstrassen und Gemeindestrassen 1. Klasse werden bald keine neuen Geschwindigkeitsherabsetzungen mehr verfügt werden dürfen. Weshalb sie trotz der vom Kantonsrat beschlossenen Änderung des Strassengesetzes mancherorts trotzdem kommen werden.

Von Max Tinner
aktualisiert am 09.03.2026

Der Kantonsrat hat letzte Woche bekräftigt, dass auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit signalisiert werden soll, also Tempo 50 innerorts und Tempo 80 ausserorts. Als verkehrsorientiert gelten alle Kantonsstrassen und neu explizit auch die Gemeindestrassen 1. Klasse. Angesichts zunehmender Tempo-30-Signalisationen hatte der Kantonsrat bereits mit dem letzten Strassenbauprogramm eine dahingehende ...

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