Der Kantonsrat hat letzte Woche bekräftigt, dass auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit signalisiert werden soll, also Tempo 50 innerorts und Tempo 80 ausserorts. Als verkehrsorientiert gelten alle Kantonsstrassen und neu explizit auch die Gemeindestrassen 1. Klasse. Angesichts zunehmender Tempo-30-Signalisationen hatte der Kantonsrat bereits mit dem letzten Strassenbauprogramm eine dahingehende ...
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Neue Hürden für Tempo 30: Zur Not werden Strassen umklassiert