Es ist ein Thema, das den Sennwalder Gemeinderat seit etlichen Jahren beschäftigt: die Umzonung des Gebiets Büsmig. Seit sich das Baudepartement des Kantons St. Gallen im Jahr 2018 für eine Praxisänderung im Baubewilligungsverfahren in Weilerzonen entschieden hat – gestützt auf einen Bundesgerichtsentscheid –, entscheidet nicht mehr die Gemeinde darüber, ob neue Häuser im Büsmig gebaut werden dürfen oder nicht. Seither ist das Amt für ...
wundo.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
Sie haben bereits ein Abo? Anmelden
Sie haben noch kein Abo? Jetzt freischalten und vollen Zugriff auf alle Inhalte geniesse
Alle Angebote verlängern sich automatisch und sind nach Ablauf der Bezugsperiode jederzeit kündbar.
Das Test-Abo gilt nur für Neukunden.
Referendumsfrist läuft bald ab: Gemeinderat beantragt Umzonung des Gebiets Büsmig