Der Beschuldigte, der im September 2022 sechs Schweine aus einem st.gallischen Mastbetrieb zum Schlachthof in Zürich transportierte, musste sich vor dem Kreisgericht St.Gallen verantworten. Zwei der Tiere hatten sogenannte Kaudophagie-Verletzungen. Ihnen fehlte ein Teil des Schwanzes und hatten am Bissende eine mit Krusten bedeckte Wunde.
Laut Anklageschrift fragte der Tierhalter den Transporteur beim Verladen der Schweine, ob diese ...
wundo.ch
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Schwein starb nach Transport – doch Tierarzt gab grünes Licht