Kreisgericht verurteilt wilden Traktorfahrer zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten | W&O

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Kreisgericht verurteilt wilden Traktorfahrer zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten

Ein 37-jähriger Schweizer hatte sich vergangene Woche vor dem Kreisgericht in Mels wegen zahlreicher Straftaten zu verantworten. Die schwerste lautete versuchte schwere Körperverletzung gegenüber zwei Polizisten. Nun liegt das Urteil vor.

Von Regula Weik
aktualisiert vor 4 Stunden

Mehrfache einfache Körperverletzung, mehrfache grobe Verletzung der Verkehrsregeln,  mehrfache, teilweise versuchte Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch, mehrfaches Fahren ohne Berechtigung, mehrfache, teilweise versuchte Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, Diebstahl, Hausfriedensbruch: Die Liste der Straftaten, für die das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland einen 37-jährigen Schweizer verurteilt hat, ist lang – um einiges länger als die eingangs erwähnten Verfehlungen des Mannes (der W&O berichtete).

Das Kreisgericht hat den Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 42 Monaten verurteilt – unter Einbezug einer früheren, noch zu vollziehenden Reststrafe von 144 Tagen. Die Gerichtsverhandlung hatte vergangene Woche stattgefunden, nun liegt das Urteil des Kreisgerichts vor.

Bereits im vorzeitigen Strafvollzug

Der Mann wird keine 42 Monate mehr absitzen müssen. Er befindet sich seit vergangenem Sommer im vorzeitigen Strafvollzug. Zudem werden ihm die zwölf Tage Untersuchungshaft angerechnet.

Dennoch dürfte ihn das Urteil des Kreisgerichts – es ist noch nicht rechtskräftig – hart treffen. Denn es fällt höher aus als der Antrag der Anklage. Diese hatte drei Jahre Haft gefordert.

Das Gericht hat den Mann zudem zu einer Busse von 1100 Franken verurteilt, und es hat eine stationäre Massnahme angeordnet. Einzelnen Zivilklägern muss er insgesamt knapp 2500 Franken zahlen. Weitere Zivilklagen sowie einer Versicherung werden auf den Zivilweg verwiesen.

Innert zwei Monaten fünf Traktoren entwendet

Teuer wird es für den Mann bei den Verfahrenskosten. Das Gericht hat diese auf insgesamt knapp 54'000 Franken berechnet. Der Staat trägt ein Zehntel der Kosten, der Verurteilte muss neun Zehntel bezahlen. Die Kosten für die amtliche Verteidigung muss er leisten, «sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben», heisst es im Entscheid des Kreisgerichts.

Der Fall war vergangenen Sommer viral gegangen und hatte breites Kopfschütteln, Entsetzen und Unverständnis ausgelöst. Denn neben kleineren Diebstählen hatte der landwirtschaftliche Mitarbeiter innert zwei Monaten fünfmal Traktoren entwendet und war damit jeweils stark betrunken losgefahren. Dies, obschon ihm der Führerausweis vor elf Jahren entzogen worden war. Einmal fuhr er von Walenstadt über den Kerenzerberg nach Mollis und dort im Gegenverkehr auf die A3.

Am schwersten wog eine nächtliche Traktorfahrt von Grabs nach Flums. Dabei fiel er einer Polizeipatrouille auf. Als diese ihn anhalten wollten, fuhr er auf den zivilen Polizeiwagen auf, die beiden Polizisten im Auto wurden verletzt.