Tötung während Melser Fasnacht: Beschuldigter war unzurechnungsfähig, erhält aber trotzdem eine Strafe | W&O

Mels 23.05.2025

Tötung während Melser Fasnacht: Beschuldigter war unzurechnungsfähig, erhält aber trotzdem eine Strafe

Am Donnerstag wurde nach einem Jahr Unterbruch die Verhandlung um ein Tötungsdelikt an der Melser Fasnacht wieder aufgenommen. Grund war ein neues psychiatrisches Gutachten. Der Beschuldigte gibt die Tat zu, kann dafür aber nicht verantwortlich gemacht werden.

Von Jolanda Riedener
aktualisiert am 23.05.2025

Was bisher geschah

Im Februar 2022 tötete ein Kantischüler einen 45-jährigen Italiener in einem Hotelzimmer während der Fasnacht in Mels. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung stach der Beschuldigte mutmasslich im Alkoholrausch mit einem Schirm in die Augen des Opfers. Dadurch kam es zum tödlichen Schädel-Hirn-Trauma. Zwei Jahre später, im Februar 2024, wurde der Fall vor dem Kreisgericht ...

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