Tötungsdelikt an der Fasnacht: Urteil gesprochen | W&O

Mels 22.05.2025

Tötungsdelikt an der Fasnacht: Urteil gesprochen

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland schloss diesen Donnerstag die Verhandlung zum Tötungsdelikt mit einem Schirm an der Melser Fasnacht von 2022 ab. Der Prozess war zunächst vor gut 15 Monaten ohne Urteil zu Ende gegangen, nun steht das Urteil fest.

Von sl/wo
aktualisiert am 23.05.2025

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland erkennt an, dass der damals 19-Jährige zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war, weshalb es ihn wegen des Verübens einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit und nicht wegen fahrlässiger Tötung verurteilte. Selbstverschuldet deshalb, da das Gericht basierend auf den damals verfügten Proben und dem aggressiven Verhalten des Beschuldigten nicht davon ausgeht, dass er wie von der Verteidigung ...

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