Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland erkennt an, dass der damals 19-Jährige zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war, weshalb es ihn wegen des Verübens einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit und nicht wegen fahrlässiger Tötung verurteilte. Selbstverschuldet deshalb, da das Gericht basierend auf den damals verfügten Proben und dem aggressiven Verhalten des Beschuldigten nicht davon ausgeht, dass er wie von der Verteidigung ...
wundo.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
Sie haben bereits ein Abo? Anmelden
Sie haben noch kein Abo? Jetzt freischalten und vollen Zugriff auf alle Inhalte geniesse
Alle Angebote verlängern sich automatisch und sind nach Ablauf der Bezugsperiode jederzeit kündbar.
Das Test-Abo gilt nur für Neukunden.
Tötungsdelikt an der Fasnacht: Urteil gesprochen