Am 28.September wurde nicht nur die Abschaffung des Eigenmietwerts von Volk und Ständen angenommen, sondern auch die damit verbundene Kompetenz der Kantone, eine Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften einführen zu können. Damit wollte das Parlament den Kantonen die Möglichkeit einräumen, die Ausfälle insbesondere von Tourismusgemeinden mit einem hohen Zweitwohnungsanteil durch die Abschaffung des Eigenmietwerts zu kompensieren. Im Kanton ...
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Tourismusgemeinden sehen sich steuerlich im Nachteil