Verkehrssicherheit missachtet: Mehrere Personen mit vereisten Scheiben unterwegs | W&O

13.01.2022

Verkehrssicherheit missachtet: Mehrere Personen mit vereisten Scheiben unterwegs

Am Donnerstagmorgen sind auf dem Kantonsgebiet sieben Autofahrerinnen und Autofahrer angehalten worden, welche die Frontscheibe und teilweise auch die Seiten- und Heckscheiben ihrer Autos nicht genügend vom Eis befreit hatten.

Von PD
aktualisiert am 28.02.2023
Wie die Kantonspolizei St. Gallen mitteilt, habe sie bei Kontrollen am Donnerstagmorgen sieben Autofahrerinnen und Autofahrer angehalten, welche die Scheiben nur ungenügend vom Eis befreit haben. Sämtliche Gucklochfahrerinnen und Gucklochfahrer wurden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht.

Scheiben sind komplett von Schnee und Eis zu befreien

Um die Sicherheit zu gewährleisten und somit auch eine Anzeige zu vermeiden, weist die Kantonspolizei auf folgende Richtlinien hin, die zu beachten sind: Frontscheiben sowie Seitenscheiben müssen stets komplett von Schnee und Eis befreit werden. Für optimale Sicht(barkeit) muss auch bei Rück- und Seitenspiegel, Front- und Rücklichter, Blinker und Kontrollschilder allfälliger Schnee entfernt und Vereisungen aufgelöst oder weggekratzt werden. Sind die Seitenspiegel genügend enteist und nicht angeschlagen, sind die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe nicht zwingend freizukratzen. Um die Sicherheit im Verkehr für weitere Verkehrsteilnehmer zu gewähren, müssen zudem Motorhaube und Fahrzeugdach von Schnee und Eis befreit werden. Herunterfallende Eisstücke sowie stiebender Schnee können dritte Fahrzeuglenker erschrecken und/oder kurzfristig deren Sicht einschränken. Diese Gefahr tritt auch durch Schnee oder Eis auf Lastwagenblachen auf.