Diebstahlverdacht: Darf eine Lehrperson den Schulthek durchsuchen?
Die persönlichen Gegenstände von Schülerinnen und Schülern zu durchsuchen, geht grundsätzlich zu weit. Lehrpersonen haben zwar eine Aufsichtspflicht, aber keine polizeilichen Befugnisse – sie dürfen also keine Schultheks oder Taschen kontrollieren. Wenn ein ernsthafter Verdacht auf eine Straftat besteht, ist es Sache der Polizei, dem nachzugehen.
Auch wenn ein ...
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Vom Einziehen des Handys bis zu Umarmungen: Was Lehrerinnen und Lehrer dürfen – und was nicht