Dass er im März 2020 auf der Autobahn A3 die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern um 37 km/h überschritten haben soll, bestritt der Mann nie – zumindest was sein Fahrzeug anbelangt. Bloss gefahren sei er es nicht selber, das sei wohl der Bruder seiner Ex-Freundin gewesen; sie beide würden sich ähneln.
Vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland und später vor dem St. Galler Kantonsgericht ging es um weitere ...
wundo.ch
HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
Sie haben bereits ein Abo? Anmelden
Sie haben noch kein Abo? Jetzt freischalten und vollen Zugriff auf alle Inhalte geniesse
Alle Angebote verlängern sich automatisch und sind nach Ablauf der Bezugsperiode jederzeit kündbar.
Das Test-Abo gilt nur für Neukunden.
Zu schnell, aber nicht selber am Steuer? Bundesgericht weisst Beschwerden ab