Zu schnell, aber nicht selber am Steuer? Bundesgericht weisst Beschwerden ab | W&O

Region 16.03.2024

Zu schnell, aber nicht selber am Steuer? Bundesgericht weisst Beschwerden ab

Auch das Bundesgericht glaubt einem Automobilisten aus der Region nicht, dass dessen Fahrzeug auf der Autobahn bei Mels zu schnell unterwegs, jedoch jemand anders der Lenker gewesen sein soll.

Von Hans Bärtsch
aktualisiert am 16.03.2024

Dass er im März 2020 auf der Autobahn A3 die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern um 37 km/h überschritten haben soll, bestritt der Mann nie – zumindest was sein Fahrzeug anbelangt. Bloss gefahren sei er es nicht selber, das sei wohl der Bruder seiner Ex-Freundin gewesen; sie beide würden sich ähneln.

Vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland und später vor dem St. Galler Kantonsgericht ging es um weitere ...

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