2021 getöteter Barbetreiber: Schläger muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis | W&O

Region 31.01.2024

2021 getöteter Barbetreiber: Schläger muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis

Das Kreisgericht in Mels schickt einen jungen Mann ins Gefängnis, der für den Tod eines Barbesitzers verantwortlich ist. Er hatte diesen am Abend eines Bierfests in Buchs unter Alkoholeinfluss so fest geschlagen, dass jener zu Boden fiel und in der Folge des Sturzes verstarb.

Von Reinhold Meier
aktualisiert am 31.01.2024

Der Tatbestand der fahrlässigen Tötung war bei allen Parteien unbestritten, der Täter geständig. Schwere Meinungsverschiedenheiten gab es jedoch in der Bewertung seiner Tat und zum dazu nötigen Strafmass. Während die Staatsanwältin dreieinhalb Jahre Knast forderte, wollte es die Verteidigung bei einer, wie es hiess, «milden Bewährungsstrafe» belassen.

Die schwere Bluttat selbst hatte sich vor zweieinhalb Jahren in Buchs ereignet, als ...

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