Der Tatbestand der fahrlässigen Tötung war bei allen Parteien unbestritten, der Täter geständig. Schwere Meinungsverschiedenheiten gab es jedoch in der Bewertung seiner Tat und zum dazu nötigen Strafmass. Während die Staatsanwältin dreieinhalb Jahre Knast forderte, wollte es die Verteidigung bei einer, wie es hiess, «milden Bewährungsstrafe» belassen.
Die schwere Bluttat selbst hatte sich vor zweieinhalb Jahren in Buchs ereignet, als ...
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HEIMAT. Schwarz auf Weiss.
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2021 getöteter Barbetreiber: Schläger muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis