Möglichst geräuschlos versuchte der Gemeinderat von Sennwald Ende 2025, ein nach seinem Gusto entworfenes Lärmschutzgesetz ohne Rücksprache mit den Bürgern, als rechtsgültiges Gesetz einzuführen. Ein Mitspracherecht konnte nur noch mit einem Referendum erzwungen werden.
Nun können wir am 14. Juni an der Urne darüber abstimmen. Wegen eines Lockvogelartikels, von einem totalen Feuerwerksverbot mit Knalleffekt, tendieren einige Leute für ein Ja. Hier liegt der Hund begraben. Damit sagt man auch zu allen anderen Artikeln Ja. Wir werden mit Verboten, Geboten und einem Bussenkatalog bevormundet.
Dass wir zurzeit keine Lärmschutzverordnung haben, ist eine Schutzbehauptung, um das geplante Vorgehen zu rechtfertigen. Es gibt ein kantonales Lärmschutzgesetz. Den Gemeinden ist es aber erlaubt, ein eigenes Lärmschutzgesetz mit den gewünschten Anpassungen zu erstellen. Da Lärm keine Dorfgrenzen kennt, hat der Kanton im Juli 2023 ein Muster-Immissionsreglement den Gemeinden als Empfehlung zur Verfügung gestellt. Dieses empfindet unser Gemeinderat als zu wenig wirksam. Er kochte sich ein eigenes Süppchen.
Mehrere Artikel wurden so massiv verändert, dass man darüber nur den Kopf schütteln kann. Was bis heute problemlos funktionierte, wird mit Zusatzbestimmungen überhäuft. Dorfvereine, Handwerker, die Bauern, bis hin zur Benützung des eigenen Sitzplatzes vor dem Haus werden alle mit abstrusen Vorschriften eingedeckt.
All dies kann im Abstimmungsbüchlein nachgelesen werden. Seite 9, div. Artikel: Neu brauchen die Dorfvereine Sonderbewilligungen für den bis anhin gut funktionierenden Trainingsablauf. Diese Bewilligungen sind nicht verbindlich zugesagt, sondern lediglich in Aussicht gestellt. Seite, 13 Art. 10: Die Bauern erhalten ein von Bürokraten ausgearbeitetes Pflichtenheft. Eigenverantwortung und Rücksichtnahme zum Nachbarn traut der Gemeinderat ihnen nicht zu. Wetteraussichten müssen hinten anstehen. Seite 10 im Fragen- und Antwortenspiel, Abs. 2: Den Bauarbeitern wird der Arbeitsbeginn auf morgens «8 Uhr» vorgeschrieben. Solche Ideen sind sicher im klimatisierten Büro geboren.
Den nachfolgenden Passus muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Seite 14, Art. 15: Wir alle haben für die Mittagspause draussen auf dem Sitzplatz von 12 bis 13 Uhr Vorschriften erhalten, die jeglicher Vernunft entbehren. Musizieren und Singen und das Einschalten von Radio und Fernseher sind verboten. Keine leise Musik oder die Nachrichten hören. Wenn Sie Kinder oder Enkel haben, die uns das im Kindergarten oder in der Schule Gelernte vorspielen oder vorsingen möchten, müssen wir zum Schweigen auffordern.
Das ist kein Witz, sondern das Gedankengut unseres Gemeinderates. Nur ein lautes Nein erlöst uns aus der Geiselhaft durch unseren Gemeinderat.
Willi Schertenleib, Hinderdorf 2, 9468 Sax
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