Gemüsebauer gibt nicht auf, obwohl er Gewässer verschmutzte – nun landet der Fall vor Bundesgericht | W&O

Rheintal 04.11.2025

Gemüsebauer gibt nicht auf, obwohl er Gewässer verschmutzte – nun landet der Fall vor Bundesgericht

Der Rheintaler Gemüsebauer wurde erst kürzlich vom Kantonsgericht wegen Gewässerverschmutzung verurteilt. Jetzt lässt das Verwaltungsgericht St.Gallen seine Beschwerde abblitzen. Er hatte sich gegen das Vorgehen des St.Galler Amts für Umwelt gewehrt.

Von Davide De Martis
aktualisiert am 04.11.2025

Seit 2011 stellt das kantonale Amt für Umwelt (AFU) immer wieder Abwasserpilze, Fäkalgeruch, Schaumbildungen und Wassertrübungen im Bach nahe dem Betrieb eines Rheintaler Gemüsebauern fest. Erst kürzlich musste er sich deswegen vor dem St.Galler Kantonsgericht verantworten. Es senkte seine Strafe von total 222'000 Franken auf eine bedingte Geldstrafe von 46'000 Franken. Nun weist das Verwaltungsgericht St.Gallen eine Beschwerde ab, die er ...

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