Im September hat die Regierung die Vernehmlassung zur Totalrevision des kantonalen Gesundheitsgesetzes eröffnet. Sie dauerte bis 16. Januar. Im neuen Gesetz wird der Regierung die Kompetenz eingeräumt, Impfungen im Rahmen der Vorgaben des Epidemiengesetzes des Bundes für obligatorisch zu erklären. Im Bundesgesetz ist definiert, wer vom Obligatorium allenfalls betroffen wäre, nämlich «gefährdete Bevölkerungsgruppen», «besonders exponierte ...
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Impfpflicht: Kritik an Zwang, Appelle an Gelassenheit