Das Volk hat Ja gesagt zur Individualbesteuerung, angeblich zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Kantone müssen das umsetzen, obwohl sie im Gegensatz zum Bund diese Heiratsstrafe längst abgeschafft haben. Durch diesen Systemwechsel würden inskünftig bei Kantons- und Gemeindesteuern die Ehepaare, deren Einkommen nicht schön hälftig auf Mann und Frau aufgeteilt ist, mehr bezahlen als heute. Es dürfte wohl einmalig sein, dass bei einer «Abschaffung» einer Strafe diese noch verschärft wird!
Die jetzt zur Abstimmung stehende Fairnessinitiative wäre die letzte Chance, diesen Unsinn noch zu verhindern. Sie wurde vor über zwei Jahren eingereicht, kommt aber erst jetzt zur Abstimmung, was nicht der Fehler der Initianten ist.
Mir wurde nach jener Abstimmung von etlichen ledigen Bekannten auf die Schultern geklopft. Sie hätten mit einem solidarischen Ja mitgeholfen, mir und allen Ehepaaren diese Heiratsstrafe inskünftig zu ersparen. Sie waren dann erstaunt, als ich ihnen erklärte, dass sie mir und der Mehrheit der Ehepaare einen Bärendienst erwiesen hätten, da unsere Steuer nicht sinken, sondern erheblich ansteigen würde. Die damals gutgläubig Ja-Stimmenden wollten das Problem ja lösen und nicht verschärfen!
Zur Verunsicherung des Stimmbürgers wird jetzt eine neue Verdrehung der Fakten herumgeboten. Der Initiativtext richtet sich an den Bund, da die Kantone das Problem längst gelöst haben. Jetzt wird behauptet, bei einem Ja hätten wir die wirre Situation, dass nur der Bund die Individualbesteuerung wieder abschaffen müsste, aber die Kantone die Individualbesteuerung trotz einem Ja einführen und durchziehen müssten! Das ist Unsinn! Keinem Kanton würde es ernsthaft in den Sinn kommen, bei einem Ja die dadurch verfassungswidrig gewordene Individualbesteuerung mit viel Aufwand noch einzuführen. Mit Volksinitiativen kann man nur die Verfassung ändern und nie direkt ein Gesetz! Dies muss und wird bei einem Ja dann das Bundesparlament tun, aufgrund des Verfassungsauftrags.
Die jetzt vorliegende Initiative lässt die Steuersysteme der Kantone unangetastet. Sie zwingt nur den Bund zur Anpassung. Steuern sind aufgrund der «wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit» zu erbringen. Im Klartext: Ehepaare mit einem bestimmten Familieneinkommen sind gleich zu besteuern, unabhängig davon, wie viel jeder Ehepartner dazu beiträgt. Ein Ja erspart den 26 Kantonen die aufwendige Umsetzung der Individualbesteuerung, und den meisten Verheirateten eine höhere Steuerrechnung. Für Ledige ändert sich nichts. Die Behauptung, diese würden schlechter fahren mit dieser Initiative, stimmt schlicht nicht. Bei einem Nein müsste die Individualbesteuerung umgesetzt werden. Es soll sich dann aber niemand über höhere Steuern für Familien und Rentnerpaare beschweren mit der Ausrede, er hätte das bei der Abstimmung nicht gewusst.
Josef Dudli, Bogenstrasse 3, 9470 Werdenberg
Ja zur Fairnessinitiative