Nachdem die Axpo ihr Projekt für das Gebiet Sennwald/Rüthi im Oktober 2025 zurückzog, bleibt auf dem Gebiet der Gemeinde Sennwald nur noch das Projekt der Groupe E Greenwatt SA, die gemeinsam mit der politischen Gemeinde Sennwald, dem Elektrizitätswerk Sennwald, der St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG im Windeignungsgebiet Sennwalder Au/Büchel einen Windpark mit drei bis vier Windanlagen plant.
Das massgebliche Verfahren für Planung und Bau des Windparks ist ein kantonaler Sondernutzungsplan. Ein entsprechendes Gesuch hat die Projektgruppe nun beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation eingereicht. Dieses startet nun mit dem Verfahren.
Die Gesuchsstellenden führen seit Herbst 2025 für rund 18 Monate Windmessungen durch. Der Energieertrag in diesem Windeignungsgebiet wird auf etwa 25 GWh pro Jahr geschätzt. Damit könnten bis zu 5000 Haushalte mit erneuerbarer Energie beliefert werden. Die Windmessungen sind Voraussetzung für den kantonalen Sondernutzungsplan. In den nächsten zwei Jahren erarbeiten die Gesuchsstellenden die weiteren Grundlagen für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit.
Bevölkerung kann mitwirken
Die Bevölkerung wird im Verlauf des Verfahrens zur öffentlichen Mitwirkung eingeladen. Wenn das Gesuch bewilligungsfähig ist, wird der Sondernutzungsplan danach zusammen mit dem Umweltverträglichkeitsbericht und dem Baugesuch mit allfälligen Anpassungen aus der Mitwirkung öffentlich aufgelegt. Nachdem die Regierung Einsprachen behandelt hat, genehmigt sie den Sondernutzungsplan und erteilt die Baubewilligung in einem Gesamtentscheid. Damit beginnt die Frist für ein allfälliges Rechtsmittelverfahren. Sobald die Baubewilligung und der Sondernutzungsplan rechtskräftig sind, kann die Gesuchstellerin mit dem Bau des Windparks beginnen.
Mit diesem Vorgehen stellt die Regierung sicher, dass sämtliche Betroffene sich in das Gesamtverfahren einbringen können.
Windeignungsgebiete im Richtplan festgesetzt
Die Regierung hat mit der Richtplananpassung 23 im ganzen Kanton 15 Windeignungsgebiete zur Windenergienutzung festgesetzt. Darunter auch das Eignungsgebiet Sennwalder Au/Büchel. Windenergieanlagen liefern insbesondere im Winter Energie, wenn die Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen tendenziell weniger produzieren, schreibt das Amt. Die Windenergie trage damit wesentlich zur ganzjährigen Energieversorgungssicherheit bei.
Kanton startet Verfahren zu Windpark in Sennwald